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§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Willi Liebert 3D Design (nachfolgend: „Auftragnehmer" oder „AN") und seinen Auftraggebern („AG") über die Erbringung von Leistungen im Bereich 3D-Visualisierung, technische Animation, Produktdesign und damit verbundenen Kreativdienstleistungen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des AG werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der AN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des AG mit Verweis auf eigene AGB werden hiermit zurückgewiesen.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Individuelle Abweichungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung des AN.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
- Alle Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des AN zustande.
- Dem AG übermittelte Angebote binden den AN für 30 Tage ab Angebotsdatum, sofern kein anderes Datum angegeben ist.
- Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Lieferzeiten führen.
- Auftragserteilungen per E-Mail gelten als schriftlich im Sinne dieser AGB.
§ 3 Leistungsumfang
- Der AN erbringt die im jeweiligen Angebot oder Projektvertrag beschriebenen Leistungen. Hierzu zählen insbesondere: 3D-Visualisierungen, technische Animationen, CAD-Datenaufbereitung, Produktdesign und verwandte Kreativleistungen für den industriellen Sektor.
- Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nicht vereinbarte Leistungen stellen Zusatzaufträge dar, die gesondert vergütet werden.
- Der AN ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben, sofern dies der Qualitätssicherung dient. Die Verantwortung gegenüber dem AG verbleibt beim AN.
- Korrekturrunden: Im vereinbarten Preis sind bis zu zwei Korrekturrunden enthalten. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der AG ist verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
- Verzögert sich die Auftragserfüllung aufgrund mangelhafter oder verspäteter Mitwirkung des AG, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dem AN entstandene Mehrkosten werden dem AG in Rechnung gestellt.
- Der AG ist verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Unterlagen und Daten frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den AN von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.
- Freigegebene Entwürfe gelten als genehmigt. Nachträgliche Änderungswünsche nach Freigabe werden als Zusatzleistung berechnet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei Projekten über EUR 5.000,- netto ist eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung zu leisten.
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Zusätzlich ist der AN berechtigt, eine Mahngebühr von EUR 10,00 je Mahnstufe zu erheben.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Der AN behält sich vor, die Vergütung bei wesentlicher Ausweitung des Leistungsumfangs oder bei erheblichen Preissteigerungen bei Dauerschuldverhältnissen nach billigem Ermessen anzupassen (§ 315 BGB). Der AG wird hierüber schriftlich mit einem Vorlauf von 4 Wochen informiert.
- Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den AG über.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Jeder erteilte Kreativauftrag ist ein Urheberwerkvertrag im Sinne des UrhG. Alle erstellten Arbeiten (3D-Modelle, Renderings, Animationen, Entwürfe etc.) sind persönliche geistige Schöpfungen und urheberrechtlich geschützt – auch wenn die Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG im Einzelfall nicht erreicht sein sollte.
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der AN dem AG ein einfaches, zeitlich unbefristetes und nicht exklusives Nutzungsrecht an den erstellten Arbeiten ein – beschränkt auf den bei Auftragserteilung vereinbarten Verwendungszweck. Das Nutzungsrecht ist dauerhaft und bedarf keiner Erneuerung oder weiteren Lizenzgebühren, solange es im Rahmen des vereinbarten Zwecks genutzt wird. Eine Ausweitung auf andere Verwendungszwecke, die Weitergabe an Dritte oder eine exklusive Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Für die Klarheit im Kundenverhältnis gilt: Der vereinbarte Preis schließt das Nutzungsrecht für den genannten Zweck ein. Es entstehen keine gesonderten Lizenzkosten und keine Verlängerungspflichten.
- Die Quelldateien (3D-Produktionsdateien, Rohdaten, Projektdateien) verbleiben Eigentum des AN. Die Herausgabe dieser Dateien bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.
- Jede Bearbeitung, Umgestaltung oder sonstige Veränderung der erstellten Arbeiten durch den AG oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AN. Veränderungen durch den AG sind als solche kenntlich zu machen.
- Der AN ist berechtigt, die erstellten Arbeiten für eigene Werbezwecke, in seinem Portfolio, auf seiner Website und in sozialen Medien zu verwenden, sofern keine schriftliche Vereinbarung zur Geheimhaltung des Projekts besteht.
- Die Nutzungsrechte sind an die vollständige Zahlung gebunden. Bei Zahlungsverzug ruhen die Nutzungsrechte bis zur vollständigen Begleichung der Forderung.
§ 7 Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
- Als vertraulich gelten alle als solche gekennzeichneten Informationen sowie solche, die aufgrund ihrer Natur erkennbar als vertraulich anzusehen sind.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die dem Empfänger bereits bekannt waren, öffentlich zugänglich sind oder von Dritten ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten offenbart wurden.
- Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für 3 Jahre danach.
- Auf Wunsch des AG kann eine gesonderte, detailliertere Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden.
§ 8 Lieferung, Abnahme und Termine
- Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt wurden. Alle anderen Termine sind Richtwerte.
- Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen, die der AN nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Ausfall von Lieferanten, Krankheit), berechtigen nicht zur Kündigung oder zum Schadensersatz.
- Digitale Leistungen gelten als erbracht und abgenommen, wenn der AG nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe schriftliche Mängelrüge erhebt. Der AG wird hierauf bei Übergabe hingewiesen.
- Technische Abweichungen in Farbdarstellungen durch monitorbedingte Unterschiede (RGB- vs. Druckdarstellung) stellen keinen Mangel dar.
§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkung
- Der AN haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Auftrags.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der AN haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung der erstellten Werke in einem nicht vereinbarten Kontext entstehen.
- Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für die Haftung von Erfüllungsgehilfen des AN.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
- Alle erstellten Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des AN. Der AG erwirbt die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung.
- Der AG ist nicht berechtigt, die erstellten Arbeiten vor vollständiger Zahlung weiterzuveräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu verwerten.
§ 11 Kündigung und vorzeitige Beendigung
- Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
- Bei Kündigung durch den AG ohne wichtigen Grund oder bei Abbruch eines laufenden Projekts durch den AG hat der AN Anspruch auf Vergütung aller bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Erstattung bereits entstandener Aufwendungen. Für bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Leistungsstufen wird mindestens 50 % der vereinbarten Teilvergütung fällig.
- Bereits erstellte und übermittelte Arbeiten dürfen vom AG nach Kündigung ohne bestehende Nutzungsrechte nicht weiterverwendet werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der AG Kaufmann ist, der Sitz des AN.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Bestimmung ersetzt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung. Der AN behält sich vor, die AGB mit angemessener Voranzeige (4 Wochen) zu aktualisieren.
Angaben zum Unternehmen Willi Liebert 3D-Design Anschrift: Antonio-Segni-Straße 4, 44263 Dortmund E-Mail:
[email protected] Telefon: +491712076983 Stand der AGB: Mai 2025
Hinweis: Diese AGB wurden sorgfältig nach aktuellem deutschen Recht (BGB) erstellt. Sie ersetzen jedoch keine individuelle anwaltliche Beratung. Bei komplexen Projekten oder juristischen Zweifelsfragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.